Zession
Zession lat. (auch Abtretung) ist im Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB, die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger ("Zedent" genannt) auf einen anderen ("Zessionar" genannt). Sie erfolgt durch einen Vertrag zwischen diesen beiden. Darüber hinaus ist die Abtretung auch ein Begriff des Völker- und des Staatsrechts.
Zivilrecht
Rechtstechnisch ist die Zession eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses auf Gläubigerseite, womit sie sich insbesondere von der Schuldübernahme (personelle Änderung des Schuldverhältnisses auf Schuldnerseite) und der Novation (inhaltliche Änderung des Schuldverhältnisses) grundlegend unterscheidet.
Zweck der Zession ist es, Forderungen, die bereits als solche einen Vermögenswert darstellen, ähnlich wie körperliche Sachen in Umlauf bringen zu können. So kann beispielsweise A, der dringend Geld benötigt und dem der B 10.000 EUR aus einem erst später fälligen Darlehen schuldet, diese Forderung an C für beispielsweise 8.000 EUR verkaufen.
A muss in diesem Beispiel dann zwar 2.000 EUR Verlust hinnehmen, kommt aber sofort zu Geld, ohne auf die vertragsgemäße Rückzahlung durch B warten zu müssen. A wird in diesem Fall als Zedent (alter Gläubiger), C als Zessionar (neuer Gläubiger) bezeichnet.